§ 10 VOB/A Angebots-, Bewerbungs-, Bindefristen - …
(1) 1Für die Bearbeitung und Einreichung der Angebote ist eine ausreichende Angebotsfrist vorzusehen, auch bei Dringlichkeit nicht unter zehn Kalendertagen. 2Dabei ist insbesondere der zusätzliche Aufwand für die Besichtigung von Baustellen oder die Beschaffung von Unterlagen für die Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen. (2) Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform ...